Markenrecht

„Der Unterschied zwischen einer Marke und einem Patent ist, dass die Marke auf ewig gilt.“
Prof. Dr. Hermann Simon

Marken und Unternehmenskennzeichen sichern die Wiedererkennbarkeit des Unternehmens und spiegeln den in die Produkt- und Serviceentwicklung gesteckten Aufwand wider. Der Schutz einer Marke und anderer Unternehmenskennzeichen vor Rufausbeutung oder Rufschädigung stellt ein essentielles Anliegen unserer Mandanten dar.

Wir begleiten Unternehmen umfassend bei den Markenanmeldungen im Inland wie auch europaweit und international, bei den markenrechtlichen Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern, sowie bei der Verwertung der in den Marken verkörperten Werte durch Kauf-, Lizenz oder Merchandisingverträge.

Unser Leistungsspektrum umfasst u.a. folgende Leistungen:
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer Marke und Existenz älterer kollidierender Markenrechte
  • Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses in Übereinstimmung mit der Nizza-Klassifikation
  • Markenanmeldung im Inland, europaweit und international
  • außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung von Markenrechtsverletzungen (darunter auch unerlaubte Verwendung als Domain, in Werbebeiträgen/Angeboten fremder Unternehmen etc.)
  • Abwehr von Abmahnungen (z.B. beim Wiederverkauf von Markenwaren im Internet)
  • Beilegung von Konflikten (Führen von Verhandlungen, Abschluss von Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen)
  • Gestaltung von Kauf-, Lizenz- und Merchandisingverträgen