Handels- und Vertriebsrecht

„Handel – eine Art Geschäft, bei dem A dem B die Ware des C wegnimmt, und B dafür dem D das Geld aus der Tasche zieht, das dem E gehört.“
Ambrose Gwinnett Bierce

Für ausländische Investoren ist der Warenabsatz eine zentrale Säule für einen gelungenen Markteintritt. Mit den beim Ein- und Verkauf von Waren und dem Absatz über dritte Unternehmen auftretenden Rechtsfragen befassen wir uns in unserem Fachbereich „Handels- und Vertriebsrecht“. Hierzu gehören insbesondere die Themen Handelsgeschäft und Handelskauf einschließlich des UN Kaufrechts (CISG, „Wiener Kaufrecht“).

Unsere Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht sind sowohl in der Vertragsgestaltung für alle Arten von im Handelsrecht üblichen Verträgen als auch forensisch tätig und vertreten die Interessen unserer Mandanten vor ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.

Mit Hilfe unserer internationalen Partnerkanzleien begleiten wir Sie selbstverständlich auch bei Ihren Aktivitäten im Ausland. Das Vertriebsrecht behandelt den Absatz von Waren und Dienstleistungen durch Dritte. Schwerpunkt der Beratung von MNB Legal sind die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter (Handelsvertreterrecht) oder -makler, zwischen Hersteller beziehungsweise Lieferant und Vertragshändler (Vertragshändlerrecht) sowie zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer.

Da wir sowohl für Prinzipale als auch Vertriebsmittler tätig sind, sind wir in der Lage, hier auftretende Probleme aus verschiedenen Perspektiven zu sehen.

 

Im Handels- und Vertriebsrecht beraten wir unsere Mandaten unter anderem zu folgenden Themen:
  • Erstellung von Entwicklungs- und Lieferverträgen für komplexe Beschaffungsprojekte samt ergänzender Vereinbarungen wie Lieferabrufverfahren, Logistikvereinbarungen, Werkzeugverträge etc.
  • Prüfung und Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. allgemeine Einkaufs-, Liefer- oder Servicebedingungen)
  • Erstellung vertraglicher Dokumentationen zum Supply-Chain-Management
  • Beratung zu Akkreditiven und Zahlungssicherheiten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferungen
  • Erstellung von Vertragshändlerverträgen, Handelsvertreterverträgen und Franchising-Verträgen samt ergänzender Vereinbarungen
  • Beratung zu sonstigen Vertriebsverträgen wie Kommissionärs- oder Handelsmaklerverträgen
  • Vertretung bei allen außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten aus Vertriebsverträgen vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten
  • Beratung zu Fragen des Vertragsmanagements

 

Unsere Ansprechpartner:
Radoslaw Niecko

Radoslaw Niecko

Wolfgang Matzke

Wolfgang Matzke